Brandschutz-Tore
Brandschutztore müssen vom Besitzer immer betriebsbereit gehalten werden.
Mindestens einmal monatlich ist die einwandfreie Funktion der Anlage zu überprüfen und mindestens einmal Jährlich ist eine Prüfung aller Komponenten der Anlage auf einwandfreie Funktion und störungsfreies Zusammenwirken, sowie eine Wartung vorzunehmen (Prüfungsinterwalle nach Zulassungsbescheid ).
Prüfungen und die Wartungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.